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Rotenburgs Tomislav Balic baut sich in der Abwehr auf – Szene aus dem Spiel der TGR gegen Hofgeismar/Grebenstein (28:27), das nun wohl doch nicht wiederholt wird. Foto: Walger

Rotenburgs Tomislav Balic baut sich in der Abwehr auf – Szene aus dem Spiel der TGR gegen Hofgeismar/Grebenstein (28:27), das nun wohl doch nicht wiederholt wird. Foto: Walger

Rotenburg. Eine gute Nachricht hat die TG Rotenburg erreicht.

Das Verbandsgericht des Hessischen Handball-Verbandes (HHV) hat entschieden, dass das Landesliga-Spiel der Männer zwischen der TG Rotenburg und der HSG Hofgeismar/Grebenstein doch nicht wiederholt werden muss. Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber so eindeutig formuliert, dass sich Michael Strauchmann vom TGR-Abteilungsvorstand nicht vorstellen kann, dass die Hofgeismarer die nächste Instanz anrufen werden.

Zur Vorgeschichte: In der betreffenden Partie am 4. Februar wurde ein Rotenburger Spieler Sekunden vor Schluss bei der Ausführung eines Freiwurfs regelwidrig behindert, wodurch nach Ansicht der Schiedsrichter Strich und Straßheim eine klare Torchance verhindert wurde. Sie ahndeten das Vergehen regelkonform mit einer Blauen Karte gegen den Hofgeismarer und einem Siebenmeter. Den nutzte Marcus Einhorn zum 28:27-Siegtreffer der TGR.

Die HSG Hofgeismar/Grebenstein ließ im Spielbericht einen Einspruch gegen die Disqualifikation seines Spielers vermerken. Das Verbandssportgericht war nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gekommen, dass der Freiwurf nicht an der korrekten Stelle ausgeführt worden war und wollte die Partie deshalb wiederholen lassen.

Gegen dieses Urteil musste die TG Rotenburg nicht einmal selbst in Berufung gehen. Das übenahm der HHV. Mit Erfolg. Das Verbandsgericht hob das erste Urteil nun mit der Begründung auf, dass sich der Einspruch der Hofgeismarer nur auf die Disqualifikation und nicht auf die Spielwertung bezogen hätte. Außerdem hätte das Sportgericht gegen den Grundsatz verstoßen, dass Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter unanfechtbar sind.

Quelle: HNA