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Eine Europäische Verordnung regelt das Datenschutzrecht neu. Diese Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) regelt ein einheitliches Datenschutzrecht in Vereinen und Verbänden.

Die TGR ist verpflichtet einen Datenschutzbeaufragten zu benennen, der den Vereinsvorstand bei Fragen des Datenschutzes fachlich unterstützt. Die Beratung der Verantwortlichen des Vereins hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, gehören zu den vordringlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Die Verantwortung dafür, dass der Datenschutz eingehalten wird, liegt jedoch weiter beim Vereinsvorstand.

Der TGR-Vorstand wird die Vorstandsmitarbeiter der Abteilungen in einer außerordentlichen Vorstandssitzung über die geforderten Datenschutzregelungen in der TGR informieren. Die TGR Mitglieder werden u.a. auf unserer TGR Homepage über diese neuen Regelungen in Kenntnis gesetzt.

Der Vorstand der
Turngemeinde 1849 Rotenburg e.V.

Postfach 1272, 36188 Rotenburg
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Nachtrag vom 6. Juni 2018: 
Der BGB Vorstand der TGR hat aufgrund eines Vorstandsbeschlusses Herrn Dr. Andreas Knoth am 25.05.2018 zum Datenschutzbeauftragten der TGR benannt. Weitere Informationen zur neuen Datenschutzerklärung werden in Kürze auf dieser Webseite abrufbar sein. Der BGB Vorstand