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Update vom 26. März 2021:

Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands hat auf seiner gestrigen Sitzung folgende Beschlüsse zum Spielbetrieb gefasst:

  1. Die Aussetzung des Spielbetriebs im Erwachsenenbereich wird bis zum geplanten Ende der Runde am 9. Mai 2021 verlängert.
  2. Die vom Anfang der Runde weg gelegten Spiele nach dem 9.Mai 2021 werden nicht mehr ausgetragen.
  3. Folgende Ausnahmen von der Aussetzung des Spielbetriebs werden ab dem 29.03.2021 zugelassen, sofern diese durch die Verordnungen des Landes Hessen, der Halleneigner und der örtlichen Gesundheitsbehörden gestattet sind
    a) Spiele der A-Jugend-Bundesligen und Qualifikationsspiele zu diesen Klassen
    b) Spiele um die Deutsche Meisterschaft der B-Jugend
    c) Aufstiegsspiele zur 3. Liga
  4. Freundschaftsspiele jeglicher Art, sofern diese durch die Verordnungen des Landes Hessen, der Halleneigner und der örtlichen Gesundheitsbehörden gestattet sind, werden ab dem 29.03.2021 zugelassen.

Diese Beschlüsse bedeuten de facto eine Beendigung der Pflichtspielrunden 2020/2021 im Erwachsenenbereich.

Unter Punkt 3 der Beschlüsse ist festgelegt, dass Qualifikationsspiele und Aufstiegsspiele zu höheren Klassen erlaubt sind, wenn die nötigen Genehmigungen seitens der Halleneigner und der Gesundheitsämter erteilt worden sind. Da dies von Kreis zu Kreis verschieden gehandhabt wird, ist eine einheitliche Regelung für ganz Hessen zzt. nicht möglich.

Quelle: hessen-handball.de


Update vom 17. Februar 2021:

Aussetzung des Spielbetriebs bis mindestens 05. April 2021 verlängert Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands hat in seiner gestrigen Sitzung folgende Beschlüsse zur Runde 2020/21 gefasst:

  1. Der Spielbetrieb wird weiterhin bis mindestens 5. April 2021 ausgesetzt.
  2. Da bis zum 15. März 2021 eine umfassende Wiederaufnahme des Spielbetriebs nicht möglich ist, werden auf allen Ebenen des HHV die Runden nicht gewertet und somit weder Auf- noch Absteiger ermittelt.
  3. Für die Saison 2020/21 werden ebenfalls in allen Klassen keine Meister ermittelt.
  4. Da der DHB allen Oberligabereichen ein Aufstiegsrecht zur 3.Liga zuerkennt, wird in Abstimmung mit interessierten Vereinen versucht, je einen Aufsteiger im Männer- und Frauenbereich für die 3.Liga sportlich zu ermitteln. Sollte dies nicht gelingen, wird der HHV keine Aufsteiger zur 3.Liga stellen. Teilnahmeberechtigt an einer solchen Runde sind nur Mannschaften, die auch die Aufstiegsbedingungen des DHB nachweisen.
  5. Es wird ebenfalls angestrebt, jeweils zwei Mannschaften im Bereich der männl. und weibl. B-Jugend an den Spielen der Deutschen Meisterschaft teilnehmen zu lassen. Auch hier sollte möglichst eine sportliche Qualifikation erfolgen.

Evtl. weitergehende Beschlüsse werden ggf. nach der nächsten Gesprächsrunde der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung erfolgen.

Quelle: hessen-handball.de


Update vom 12. Januar 2021:

Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands hat in seiner letzten Sitzung folgende Beschlüsse für die Weiterführung der Runde 2020/21 gefasst:

  1. Die Aussetzung des Spielbetriebs der Aktivenmannschaften wird zunächst bis zum 25.Februar 2021 verlängert.
  2. Sollte bis zum 15.März 2021 keine umfassende Wiederaufnahme des Spielbetriebs möglich sein, wird die Runde nicht gewertet. In diesem Fall wird der Spielbetrieb weiterhin nach den gültigen Spielplänen fortgesetzt; es wird keine Auf- und Absteiger in allen hessischen Klassen geben und die Klassenzusammensetzungen soweit wie möglich in die Saison 2021/22 übernommen.
  3. Sollte der DHB Aufsteiger in die 3.Liga zulassen, wird das Präsidium über ein mögliches Verfahren nach Anhörung des AK Spieltechnik und der betroffenen Vereine entscheiden.
  4. Die Aussetzung des Spielbetriebs der Jugendmannschaften wird bis zum letzten geplanten Spieltag der Runde am 8.März 2021 verlängert.
  5. Im Jugendbereich werden in der Saison 2020/21 keine Meister ermittelt.
  6. Im Jugendbereich sind auch nach dem 8.März 2021 Freundschaftsspiele mit den "alten" Jahrgängen auf Initiative der Vereine hin möglich.
  7. Die vor der Runde gefassten Beschlüsse zur Durchführung und Wertung der Runden haben weiterhin Gültigkeit.
  8. Weitere Maßnahmen werden ggf. Anfang Februar 2021 ergänzt und beschlossen.

Mit diesen Beschlüssen ist das Präsidium den Vereinen weitestgehend entgegen gekommen. Da bei vielen Vereinen immer noch das Bestreben vorhanden ist, wieder zu einem normalen Spielbetrieb zurückzukehren, ermöglichen diese Beschlüsse flexible Reaktionen auf den Verlauf der Corona-Pandemie.

Im Jugendbereich hat sich das Präsidium nach Anhörung des AK Jugend dazu entschlossen die Runden zu beenden und das Augenmerk auf die Qualifikation der nächsten Saison zu legen. Hier soll versucht werden, einen geordneten Spielbetrieb nach den Osterferien zu organisieren.

Quelle: hessen-handball.de


Update vom 03. Dezember 2020:

Aufgrund der gestrigen Entscheidung der Bundes- und Landesregierungen den Lockdown bis zum 10.Januar 2021 zu verlängern, hat das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands heute beschlossen die Aussetzung des Spielbetriebs im Verbandsgebiet bis einschl. 31.Januar 2021 zu verlängern.

Über evtl. weitergehende Maßnahmen wird spätestens Anfang Januar 2021 entschieden. 

Weiterhin gültig bleibt der Beschluss, dass der Spielbetrieb erst dann wieder aufgenommen werden kann, wenn vorher ein mindestens dreiwöchiger Trainingsbetrieb unter Wettkampfbedingungen stattfinden konnte.

Quelle: hessen-handball.de


Update vom 29. Oktober 2020:

Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands hat in seiner gestrigen Videokonferenz beschlossen, die Unterbrechung des Spielbetriebs für alle Spielklassen im gesamten Verbandsgebiet bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Dies gilt auch für sämtliche Auswahl- und Stützpunktmaßnahmen des Verbandes und der Bezirke.

Nicht betroffen von dieser Entscheidung sind die Spiele der HBL,HBF, 3.Ligen und der Jugend-Bundesligen. Für deren Spielbetrieb wird es eine separate Entscheidung des DHB bzw. der Ligaverbände geben.

Die Entscheidung basiert auf den gestrigen Beschlüssen von Bundesregierung und Ministerpräsidenten.

Der Hessische Handball-Verband strebt an, den Spielbetrieb nach den Weihnachtsferien mit Beginn der Rückrunde wieder aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung dazu erfolgt im Dezember 2020.

Quelle: hessen-handball.de


Am heutigen Donnerstag hat der HHV folgende Entscheidung bekannt gegeben:

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen und der Anzahl der bereits durch die Vereine abgesagten Spiele sieht sich das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands leider gezwungen den Spielbetrieb im Bereich der Ober- und Landesligen (Erwachsene und Jugend) bis einschließlich 8. November 2020 zu unterbrechen.

Es hat sich gezeigt, dass die bisher durchgeführten Maßnahmen des HHV seitens der Vereine sehr gut und zum größten Teil auch sehr verantwortungsbewusst akzeptiert wurden.

Trotzdem sind wir der Meinung, dass eine zeitweise Unterbrechung der Runde für den gesamthessischen Spielbetrieb nötig ist, da dieser aufgrund der berechtigten Maßnahmen vieler Städte und Landkreise nahezu zum Erliegen gekommen ist.

Das Präsidium behält die Lage weiterhin im Blick und wird rechtzeitig über das weitere Vorgehen nach dem 8. November entscheiden.

Quelle: hessen-handball.de


Auch auf Bezirksebene sind die Spiele bis vorerst den 13. November ausgesetzt:

Liebe Sportfreunde,

im Zuge der rasant steigenden Infektionszahlen in allen Teilen Hessens ist die Zahl der Spielabsagen in den letzten Tagen im Bezirk erheblich angestiegen. 

Mit Beschluss des Bezirksspielausschuss vom 22.10.2020 wird der Spielbetrieb für den Zeitraum 23.10.2020 - 13.11.2020 ausgesetzt.

Der Bezirk wird das Geschehen weiter beobachten und die Entscheidung zur Aufnahme des Spielbetriebes von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen abhängig machen. Als Orientierung wird hier die Einstufung der Risikogebiete des RKI dienen.  Es werden bis 13.11.2020 generell keine Spiele auf Bezirksebene zugelassen, dies betrifft auch Freundschaftsspiele.

Der Trainingsbetrieb kann unter Beachtung der Hygienerichtlinien in Abhängigkeit der Entscheidungen der Landkreise und des Landes Hessen erfolgen.

Quelle: hhv-melsungen-fulda.de